Ihr Anliegen
in guten Händen.

weil wir mit und für Menschen arbeiten.

Herzlich willkommen

Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren persönlichen Besuch in unserer Kanzlei. Sprechen Sie uns einfach an.

Kontakt aufnehmen

Kanzlei René Faßbender
Düsseldorfer Straße 28
41749 Viersen

Telefon: +49 2162  91 88 00
Telefax: +49 2162  91 88 029
E-Mail: info@stb-fassbender.com

Über uns

Was uns ausmacht und wer wir sind ...

  • Erbsenzähler

    ... weil Sie sich mit uns mehr ausrechnen können!

  • Paragraphenreiter

    ... weil Sie mit uns die Zügel in der Hand behalten!

  • Dickköpfe

    ... weil wir für Sie auch die härtesten Nüsse knacken!

  • Schlaumeier

    ... weil Sie bei uns an der richtigen Adresse sind!

  • graue Mäuse

    ... weil wir jede Steuerfalle kennen!

  • humorvoll

    ... weil das Steuerrecht schon ernst genug ist!

  • Nervensägen

    ... weil Sachverstand unsere schärfste Waffe ist!

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten in allen steuerlichen Bereichen. Wir sprechen kein Fachchinesisch, sondern verstehen uns als „Übersetzer“ der komplexen Beratungsfelder für unsere Mandanten.

Wir sind besonders serviceorientiert und kümmern uns mit außerordentlichem Einsatz um jeden Mandanten. Unsere Einstellung „wir helfen Ihnen“ ist das Fundament jeder Mandantenbeziehung.

Diesen Anspruch setzen wir mit Hilfe unseres Teams – bestehend aus Steuerberatern, Steuerassistenten, Steuerfachangestellten und Auszubildenden um.

Unsere Leistungen

Wir bieten das gesamte Spektrum von der Buchhaltung über Einnahmenüberschussrechnungen und Jahresabschlüssen bis hin zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dabei umfasst unser Mandantenkreis Einzelunternehmen und Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen. Als Steuerberater für Reitsport sind wir spezialisiert auf alle steuerlichen Fragen rund ums Pferd.

  • Steuerberatung
  • Rechnungswesen
  • Personalwirtschaft
  • Existenzgründung
  • Reitsport und Steuern

Wir bieten Ihnen das gesamte Portfolio einer zeitgemäßen Steuerberatung an:

  • Steuererklärung für private und gewerbliche Mandanten
  • Beratung von Ärzten und Freiberuflern
  • Betreuung von Vereinen und Verbänden
  • Vertretung vor Finanzbehörden
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Unterstützung bei Außenprüfungen
  • Erstellung von Förderanträgen
  • Arbeitnehmerberatung
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen wie Kinderfreibetrag, Lohnsteuerklasse, etc.
  • Besteuerung von Stiftungen und Vereinen
  • Steuerstrafrechtliche Beratung

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanzbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

  • Laufende Finanz- und Lohnbuchführung (EDV-gestützt)
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Kostenrechnung
  • Mahnwesen
  • Einrichtung und Pflege von unternehmensinternen Buchhaltungssystemen
  • Jahresabschlusserstellung und Überschussrechnungen

Ist Ihr Unternehmen eine prüfungspflichtige Gesellschaft i. S. v. § 316 Abs. 1 HGB, wird der reibungslose Ablauf der Jahresabschlussprüfung durch enge Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewährleistet.

Durch häufige gesetzliche Änderungen und neue elektronische Verfahren wird die Lohnabrechnung zunehmend komplexer. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen, die Löhne und Gehälter selbst abrechnen, steigt der administrative Aufwand. Dadurch bleibt weniger Zeit für das Kerngeschäft.

Daher unterstützen wir Sie mit unserem Fachwissen im Bereich der Personalwirtschaft. Neben den Lohn- und Gehaltsabrechnungen bereiten wir den Zahlungsverkehr vor, erstellen Auswertungen und Bescheinigungen und beraten sie zu allen Vergütungsfragen.

Nutzen Sie auch:

  • Essenszuschüsse
  • steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung
  • Firmenwagengestellung
  • Spesenabrechnungen
  • steuerfreie Nacht- und Wochenendzulagen

um mit unserer Hilfe für Ihre Mitarbeiter „mehr Netto vom Brutto“ zu erhalten.

Im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung übernehmen wir für Sie die Übermittlung aller erforderlichen Meldungen an Sozialversicherungsträger, Beitragsangelegenheiten mit Krankenkassen sowie der Berufsgenossenschaft.

Die Anforderungen an das Unternehmensmanagement werden immer umfangreicher. Daher ist eine fundierte Wirtschaftsberatung für uns untrennbar mit den Leistungen einer guten Steuerberatung verbunden.

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Die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung, die vollständige Dokumentation von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder die optimale Wahl der Rechtsform machen auch vor dem Reitsport keinen Halt.

Durch unser Spezialwissen als Steuerberater für Reitsport helfen wir Ihnen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

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Wissen

So viele Persönlichkeiten in einem Team bringen eine Menge Know-how mit sich, welches wir stets untereinander und mit unseren Kunden und Partnern teilen.

  • Bei der Gründung eines Einzelunternehmens muss die steuerliche Erfassung zwingend vom Unternehmer vorgenommen werden.

    Wir unterstützen Sie dabei. Denn wir haben den Überblick über alle wesentlichen Schritte, die Sie jetzt beachten müssen.

  • Auch, wenn Sie sich als Kleinunternehmer angemeldet haben, könnten Sie eine USt-ID brauchen.

    Wir erklären Ihnen, warum!

  • Trotz Umsätzen im Bereich der Kleinunternehmerregelung müssen Sie sich 5 Jahre an die Entscheidung binden, als regelbesteuerter Unternehmer behandelt zu werden.

    Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung.

  • Unter bestimmten Umständen üben Sie kein Gewerbe, sondern eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aus und können die Gewerbesteuer sparen.

    Wir sagen Ihnen, inwiefern das für Sie gilt.

  • Wenn Sie sich von einem Steuerberater vertreten lassen, verschiebt sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen grundsätzlich vom 31. Juli auf Ende Februar des Zweitfolgejahres.

    Wir vertreten Sie. Nutzen Sie diesen Vorteil!

  • Die Erstellung eines Buiness- und eines Liquiditätsplans stehen am Anfang Ihrer erfolgreichen Unternehmung.

    Wir sorgen dafür, dass Ihr Plan aufgeht.

  • Eine rechtzeitige Steuerplanung kann Liquidität für Ihr Unternehmen in schweren Zeiten bedeuten.

    Wir haben Ihr Steuer-Timing fest im Griff.

  • Bei vielen grenzüberschreitenden Transaktionen sind komplexe umsatzsteuerliche Beurteilungen nötig, damit in den Rechnungen aller beteiligten Unternehmen Bezug auf die richtigen gesetzlichen Bestimmungen genommen werden kann.

    Wir leiten Sie im Steuergesetz-Dschungel weltweit.

  • Bei Einkünften in mehreren Ländern kann eine Doppelbesteuerung oft durch Doppelbesteuerungsabkommen vermieden werden.

    Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie davon profitieren können.

  • Die Anerkennung im Ausland bezahlter Steuern hängt in Deutschland oft vom Vorliegen bestimmter Dokumente und Bescheinigungen aus dem Ausland ab.

    Wir geben Ihnen einen Überblick über alle notwendigen Papiere.

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